Qualifikation des Arztes

Zusatzqualifikation erforderlich
Nur Ärzte mit einer besonderen Zusatzausbildung und einem Ultraschallgerät mit ausreichend hoher Auflösung dürfen eine Nackentransparenzmessung durchführen. Dabei ist wenigstens eine interne Qualitätssicherung anzustreben. Eine externe Qualitätskontrolle bietet der Verein Fetal Medicine Foundation an. Dieser erhält von den beteiligten Ärzten im Jahr drei Ultraschallbilder und die gemessenen Werte. Diese werden dann nach einem Kriterienkatalog überprüft. Halten diese der Überprüfung stand, erhalten die beteiligten Ärzte ein Zertifikat, das die Qualität der Untersuchung bescheinigt.
Arzt verpflichtet zu ausführlicher Aufklärung
Der behandelnde Arzt ist außerdem verpflichtet, die Schwangere vor der Untersuchung ausführlich zu beraten und auf die Vor- und Nachteile der NT hinzuweisen und diese in allen Einzelheiten zu erörtern. Dazu zählt auch der Hinweis, dass allein aufgrund der Untersuchung keine Diagnose möglich ist, sondern der Verdacht auf chromosomale Besonderheiten durch weitere Untersuchungen, wie eine Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie, bestätigt werden muss.
Außerdem müssen Ärzte die Schwangeren darauf hinweisen, dass es für einige körperliche Besonderheiten inzwischen Therapie- und Behandlungsverfahren gibt, während es bei chromosomal bedingten Besonderheiten keine Therapie gibt, die die Ursachen der Fehlbildungen beseitigen kann.
Werdende Mütter sorgen sich ganz instinktiv um das Wohlergehen ihres ungeborenen Babys.
Eine Möglichkeit, sich bis zu einem gewissen Grad Klarheit über den Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes zu verschaffen, ist die Nackenfaltenmessung.
Eine Möglichkeit, sich bis zu einem gewissen Grad Klarheit über den Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes zu verschaffen, ist die Nackenfaltenmessung.